
Integrationsmassnahmen
Die Integrationsmassnahme dient der Vorbereitung auf Massnahmen beruflicher Art, die eine Eingliederung in die freie Marktwirtschaft ermöglichen können, oder der Wiedererlangung bzw. der Erhaltung der Eingliederungsfähigkeit und der Angewöhnung an den Arbeitsprozess. Eine Integrationsmassnahme beinhaltet das Förderprogramm in 4 Stufen.
Zielgruppe:
Menschen mit einer Beeinträchtigung, die eine berufliche Massnahme oder eine berufliche (Re-)Integration im ersten Arbeitsmarkt anstreben.
Ziel:
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Steigern der Belastbarkeit und der Leistungsfähigkeit
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Steigern der persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen
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Aufbauen der Arbeitsmotivation
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Planung weiterer Schritte zur beruflichen Integration
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Unterstützen bei der individuellen Stellensuche
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Vermitteln von TeilnehmerInnen in externe Einsatzbetriebe
Inhalt:
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Das Integrationsprogramm ist in einem Stufenprogramm aufgebaut, in dem Inhalte, Zielsetzungen und Arbeitspensum individuell zusammengestellt werden
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In einer praxisnahen Arbeitsumgebung wird ein differenziertes Kompetenzprofil erstellt
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Mit individuell angepassten Zielvereinbarungen wird ein Förderprogramm erstellt
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Regelmässige Auswertung des Entwicklungstandes und Anpassung der Teilziele
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Nach Möglichkeit wird ein Arbeitsversuch/Praktikum extern von mind. zwei Wochen absolviert
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Die Resultate werden in einem Bericht festgehalten. Dieser dient als Entscheidungsgrundlage für die nächsten Schritte
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Trainieren für den Bewerbungs- und Vorstellungsprozess
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Begleiten und Beraten von TeilnehmerInnen und Ansprechpartnern im externen Einsatzbetrieb
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Individuelle Begleitung durch Sozialpädagogik/Krisenintervention
Je nach individueller Situation kommt eine oder mehrere der folgenden Stufen in Frage:
2. Stufe Belastbarkeitstraining
Für Mehr Informationen zur Berufsintegration kontaktieren Sie uns gerne via Mail oder Telefon.

Gemeinsam
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